Die Weiterbildungsmöglichkeit
Ein Praxisinhaber besitzt die Weiterbildungsermächtigung für ein Jahr HNO–Basistätigkeit sowie ein Jahr HNO–Fachtätigkeit. Die Ermächtigung des zweiten Praxisinhabers ist beantragt.
Die Praxis und Praxisklinik freut sich über Bewerbungen von ärztlich tätigen Assistentinnen und Assistenten (auch Halbtagstätigkeit möglich).