Die begutachtungsmedizinische Sprechstunde
Die Gemeinschaftspraxis führt Begutachtungen im HNO–ärztlichen Bereich in jeglicher Form (auch Zusammenhangsgutachten) durch:
- Gutachten für Berufsgenossenschaften
- Gutachten für Gesundheits– und Versorgungsämter
- Gutachten für Gerichte
- Gutachten für Versicherungen
Ein Praxisinhaber ist Mitglied der Kommission für ärztliche Haftfragen bei der Ärztekammer Westfalen–Lippe.