Die begutachtungsmedizinische Sprechstunde

Die Gemeinschaftspraxis führt Begutachtungen im HNO–ärztlichen Bereich in jeglicher Form (auch Zusammenhangsgutachten) durch:

  • Gutachten für Berufsgenossenschaften
  • Gutachten für Gesundheits– und Versorgungsämter
  • Gutachten für Gerichte
  • Gutachten für Versicherungen

Ein Praxisinhaber ist Mitglied der Kommission für ärztliche Haftfragen bei der Ärztekammer Westfalen–Lippe.